Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.12.2000 - 21 U 68/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3563
OLG Düsseldorf, 05.12.2000 - 21 U 68/00 (https://dejure.org/2000,3563)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.12.2000 - 21 U 68/00 (https://dejure.org/2000,3563)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Dezember 2000 - 21 U 68/00 (https://dejure.org/2000,3563)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3563) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Malerarbeiten ; Vergütung des Mehraufwandes; Ortüblichkeit; Angemessene Vergütung; Zurückbehaltungsrecht ; Mängelbeseitigungskosten

  • Judicialis

    BGB § 421 S. 1; ; BGB § 1357 Abs. 1; ; BGB § 1357 II; ; BGB § 1357; ; BGB § 1360; ; BGB § 1360 a; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 4; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 631, 133, 157, 1357
    Werklohnanspruch gegen Ehegatten)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Kleinere" Malerarbeiten müssen beide Eheleute bezahlen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1084
  • BauR 2001, 954
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.02.1985 - IVb ZR 72/83

    Arztbehandlungsvertrag und Schlüsselgewalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2000 - 21 U 68/00
    Für die Frage, was zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs gehört, kann auf §§ 1360, 1360a BGB zurückgegriffen werden, weil sich das Gesetz insoweit an einem unterhaltsrechtlichen Begriff orientiert (vgl. BGH NJW 1985, 1394, 1395).

    Was noch zum Lebensbedarf gehört, bestimmt sich nach dem Lebenszuschnitt der Familie, wie er nach außen in Erscheinung getreten ist (vgl. BGH NJW 1985, 1394, 1396).

    Insoweit ist es auch von Bedeutung, ob im Einzelfall eine Absprache zwischen den Eheleuten stattgefunden hat: beruht das Geschäft erkennbar auf einer vorher getroffenen Absprache, ist darin ein Anhaltspunkt für einen entsprechenden Lebenszuschnitt der Familie zu sehen (vgl. BGH NJW 1985, 1394, 1396).

    Von § 1357 BGB werden zwar grundsätzlich nur solche Geschäfte erfaßt, die von einem Ehegatten selbständig erledigt zu werden pflegen; Geschäfte größeren Umfangs, die ohne Schwierigkeiten zurückgestellt werden könnten, sollen nach den Vorstellungen des Gesetzgebers nicht mehr unter § 1357 I BGB fallen (vgl. BGH NJW 1985, 1394, 1396).

    Dann nämlich tritt die Notwendigkeit zurück, den mit dem Abschluß eines solchen Geschäfts einverstandenen Ehegatten vor einer Inanspruchnahme daraus zu bewahren, und das möglicherweise bestehende Vertrauen des Geschäftspartners auf eine Mithaftung des Ehegatten zu enttäuschen (vgl. BGH NJW 1985, 1394, 1396).

  • OLG Köln, 14.11.1990 - 2 U 86/90

    Geschäft; Deckung; Lebensbedarf; Reisevertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2000 - 21 U 68/00
    Der teilweise vertretenen Gegenansicht, Geschäfte größeren Umfangs könnten nicht dadurch zu Bedarfdeckungsgeschäften werden, daß in concreto eine Abstimmung unter den Ehegatten stattgefunden hat (vgl. OLG Köln FamRZ 1991, 434, 435; Staudinger aaO, Rn. 38), ist letztlich nicht zu folgen.
  • BGH, 29.09.1988 - VII ZR 186/87

    Haftung des Ehegatten für Ansprüche aus dem Abschluß eines Bauvertrages;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2000 - 21 U 68/00
    Die Befugnis des ermächtigten Ehegatten bezieht sich nach dem Gesetzeswortlaut nur auf diejenigen Geschäfte, die auf den Lebensbedarf der Familie, also ihr Vermögen und ihr Einkommen, zugeschnitten ist (vgl. BGH NJW-RR 1989, 85).
  • OLG Karlsruhe, 15.07.2015 - 14 U 71/14

    Ehemann gibt Renovierungsarbeiten in Auftrag: Auch die Ehefrau muss zahlen!

    Da die Instandsetzung der Wohnräume im Obergeschoß des Anwesens dem elementaren Bedürfnis des Wohnens diente, sind insofern die Voraussetzungen der Vorschrift gegeben (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.12.2000 - 21 U 68/00).
  • OLG Frankfurt, 10.08.2018 - 8 U 109/14

    Ermessungsausübung nach § 156 Abs. 1 ZPO

    Dann nämlich tritt die Notwendigkeit zurück, den mit dem Abschluss eines solchen Geschäfts einverstandenen Ehegatten vor einer Inanspruchnahme daraus zu bewahren, und das möglicherweise bestehende Vertrauen des Geschäftspartners auf eine Mithaftung des Ehegatten zu enttäuschen (vgl. BGH, Urteil vom 13.02.1985 - IVb ZR 72/83, NJW 1985, 1394, 1396; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.12.2000 - 21 U 68/00, NJW-RR 2001, 1084, 1085).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2010 - 24 U 194/09

    Haftung des Ehegatten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Abwehr einer

    Zu dessen Sicherung geschlossene Verträge fallen unter den Anwendungsbereich des § 1357 BGB (so OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1084 für die Beseitigung von Wasserschäden an der Ehewohnung mit Kosten von ca. DM 20.000,-- = EUR 10.225,84; OLG Düsseldorf BauR 2001, 956 für die Reparatur zur Beseitigung von Brandschäden im Wert von DM 18.000,-- = EUR 9.203,25).
  • KG, 28.11.2005 - 8 U 100/05

    Wirkungen der Ehe: Die Beauftragung eines Rechtsanwalts als Geschäft zur Deckung

    Denn vorliegend geht es nicht um grundlegende Veränderungen, sondern gerade um die Erhaltung des geschaffenen Heims (vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1084 und NJWE-FER 2001, 197 für die Beseitigung von Brand- und Wasserschäden an der Ehewohnung mit Kosten von je ca. 20.000 DM).
  • AG Potsdam, 05.06.2007 - 29 C 280/04

    Bei kleineren Bauaufträgen: Ehegatten als Zeugen ausschalten!

    Für die Frage, was zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs gehört, kann auf §§ 1360, 1360a BGB zurückgegriffen werden, weil sich das Gesetz insoweit an einem unterhaltsrechtlichen Begriff orientiert (vgl. BGH NJW 1985, 1394, 1395; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 1084, 1085).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 28.02.2001 - 7 Wx 5/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7000
OLG Naumburg, 28.02.2001 - 7 Wx 5/00 (https://dejure.org/2001,7000)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.02.2001 - 7 Wx 5/00 (https://dejure.org/2001,7000)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. Februar 2001 - 7 Wx 5/00 (https://dejure.org/2001,7000)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,7000) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 39; FGG § 12
    Nachweis gegenüber Handelsregister bei Amtsniederlegung eines Geschäftsführers

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Eintragung einer Amtsniederlegung als Geschäftsführer im Handelsregister; Anforderungen an die hinreichende Eintragungsfähigkeit einer Amtsniederlegung; Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Rechtsbeschwerde gegen die Versagung der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    GmbHG § 39; FGG § 12
    Nachweis der Amtsniederlegung eines Geschäftsführers gegenüber Handelsregister

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1183
  • NZG 2001, 853
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 58/92

    Sofortige Wirksamkeit der Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.02.2001 - 7 Wx 5/00
    In der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung herrscht hierzu die Auffassung vor, daß eine solche Beschränkung gerade in dem Fall einer bevorstehenden Insolvenz der Gesellschaft mit nur einem Geschäftsführer möglich ist ( BGHZ 121, 257 [ 260 ]; BGH NJW 1995, 2850; vergl. ferner hierzu und zu den abweichenden Auffassungen BayObLG GmbHR 1999, 980; OLG Düsseldorf GmbHR 2001, 144 [ 145 ] mit ablehnender Anm. von Hohlfeld; LG Frankenthal GmbHR 1996, 939 [ 940 ]; Scholz - Schneider, GmbHG, 9. Auflage, § 38 RdNr. 84ff; Lutter / Hommelhoff, GmbHG, 15. Auflage, § 38 RdNr. 41 - 45; Rowedder - Koppensteiner, GmbHG, 3. Auflage, 38 RdNr. 25ff; Trölitzsch GmbHR 1995, 857; Khatib - Shahidi Bögner BB 1997, 1161 ).
  • BGH, 26.06.1995 - II ZR 109/94

    Kündigung des mit der Buchführung beauftragten GmbH-Geschäftsführers wegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.02.2001 - 7 Wx 5/00
    In der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung herrscht hierzu die Auffassung vor, daß eine solche Beschränkung gerade in dem Fall einer bevorstehenden Insolvenz der Gesellschaft mit nur einem Geschäftsführer möglich ist ( BGHZ 121, 257 [ 260 ]; BGH NJW 1995, 2850; vergl. ferner hierzu und zu den abweichenden Auffassungen BayObLG GmbHR 1999, 980; OLG Düsseldorf GmbHR 2001, 144 [ 145 ] mit ablehnender Anm. von Hohlfeld; LG Frankenthal GmbHR 1996, 939 [ 940 ]; Scholz - Schneider, GmbHG, 9. Auflage, § 38 RdNr. 84ff; Lutter / Hommelhoff, GmbHG, 15. Auflage, § 38 RdNr. 41 - 45; Rowedder - Koppensteiner, GmbHG, 3. Auflage, 38 RdNr. 25ff; Trölitzsch GmbHR 1995, 857; Khatib - Shahidi Bögner BB 1997, 1161 ).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2000 - 3 Wx 393/00

    Rechtsmissbräuchliche Amtsniederlegung durch alleinigen

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.02.2001 - 7 Wx 5/00
    In der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung herrscht hierzu die Auffassung vor, daß eine solche Beschränkung gerade in dem Fall einer bevorstehenden Insolvenz der Gesellschaft mit nur einem Geschäftsführer möglich ist ( BGHZ 121, 257 [ 260 ]; BGH NJW 1995, 2850; vergl. ferner hierzu und zu den abweichenden Auffassungen BayObLG GmbHR 1999, 980; OLG Düsseldorf GmbHR 2001, 144 [ 145 ] mit ablehnender Anm. von Hohlfeld; LG Frankenthal GmbHR 1996, 939 [ 940 ]; Scholz - Schneider, GmbHG, 9. Auflage, § 38 RdNr. 84ff; Lutter / Hommelhoff, GmbHG, 15. Auflage, § 38 RdNr. 41 - 45; Rowedder - Koppensteiner, GmbHG, 3. Auflage, 38 RdNr. 25ff; Trölitzsch GmbHR 1995, 857; Khatib - Shahidi Bögner BB 1997, 1161 ).
  • BayObLG, 15.06.1999 - 3Z BR 35/99

    Zur Zulässigkeit der Amtsniederlegung des einzigen Geschäftsführers und

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.02.2001 - 7 Wx 5/00
    In der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung herrscht hierzu die Auffassung vor, daß eine solche Beschränkung gerade in dem Fall einer bevorstehenden Insolvenz der Gesellschaft mit nur einem Geschäftsführer möglich ist ( BGHZ 121, 257 [ 260 ]; BGH NJW 1995, 2850; vergl. ferner hierzu und zu den abweichenden Auffassungen BayObLG GmbHR 1999, 980; OLG Düsseldorf GmbHR 2001, 144 [ 145 ] mit ablehnender Anm. von Hohlfeld; LG Frankenthal GmbHR 1996, 939 [ 940 ]; Scholz - Schneider, GmbHG, 9. Auflage, § 38 RdNr. 84ff; Lutter / Hommelhoff, GmbHG, 15. Auflage, § 38 RdNr. 41 - 45; Rowedder - Koppensteiner, GmbHG, 3. Auflage, 38 RdNr. 25ff; Trölitzsch GmbHR 1995, 857; Khatib - Shahidi Bögner BB 1997, 1161 ).
  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.02.2001 - 7 Wx 5/00
    Die Beschwerdebefugnis der Anmelder folgt bereits aus der Zurückweisung der Erstbeschwerde, weil der Einleger der Erstbeschwerde die Entscheidung der Vorinstanz durch das Rechtsbeschwerdegericht prüfen lassen können muß ( BGHZ 31, 92 [ 95 BayObLG …
  • BayObLG, 16.02.2000 - 3Z BR 389/99

    Zur Anmeldung im Handelsregister

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.02.2001 - 7 Wx 5/00
    1.) Die Erstbeschwerde der Anmelder gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichtes Dessau - Registergericht - vom 05. Juli 2000 war zulässig, was zu prüfen dem beschließenden Senat von Amts wegen obliegt ( BGH NJW 1982, 224 226 ; BayObLG GmbHR 2000, 493; OLG Hamm OLGZ 1990, 401 [ 405 ]; KG OLGZ 1991, 1 [ 2 OLG Naumburg OLG-Rp. 1998, 35, Keidel / Kuntze / Winkler Kahl, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Teil A, 14. Auflage, § 27 RdNr. 15 ).
  • BGH, 24.06.1982 - III ZR 19/81

    Amtspflichten des Rechtspflegers beim Handelsregister

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.02.2001 - 7 Wx 5/00
    Eine allgemeine und umfassende Prüfung der materiellen Wirksamkeit der Gesellschafterbeschlüsse und Erklärungen scheidet danach aus ( RGZ 127, 153 [ 156 1; BGHZ 84, 285 [ 287 …
  • OLG Hamm, 10.07.1990 - 15 W 243/90

    Rechtsmittelverzicht; Anordnung der vorläufigen Vormundschaft; Unwirksamkeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.02.2001 - 7 Wx 5/00
    1.) Die Erstbeschwerde der Anmelder gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichtes Dessau - Registergericht - vom 05. Juli 2000 war zulässig, was zu prüfen dem beschließenden Senat von Amts wegen obliegt ( BGH NJW 1982, 224 226 ; BayObLG GmbHR 2000, 493; OLG Hamm OLGZ 1990, 401 [ 405 ]; KG OLGZ 1991, 1 [ 2 OLG Naumburg OLG-Rp. 1998, 35, Keidel / Kuntze / Winkler Kahl, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Teil A, 14. Auflage, § 27 RdNr. 15 ).
  • OLG Köln, 04.10.1989 - 2 Wx 23/89

    Umfang der Prüfungsbefugnis des Handelsregisters bei Anmeldung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.02.2001 - 7 Wx 5/00
    3 Z 133/90">GmbHR 1992, 304, 305f KG JW 1937, 549 [ 550 1; OLG Köln GmbHR 1990, 82 [ 83]; OLG Hamm GmbHR 1996, 614 [ 615 ] ; Senat, Beschluß vom 02. September 1998, Az. 7 Wx 03/98 unveröffentlicht - Scholz - Schneider, GmbHG, 9. Auflage, 39 RdNr. 18f;Keidel /Kuntze/Winkler - Winkler, FGG, 14. Auflage, § 127 RdNr. lff ).
  • KG, 31.07.1990 - 1 W 1445/89
    Auszug aus OLG Naumburg, 28.02.2001 - 7 Wx 5/00
    1.) Die Erstbeschwerde der Anmelder gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichtes Dessau - Registergericht - vom 05. Juli 2000 war zulässig, was zu prüfen dem beschließenden Senat von Amts wegen obliegt ( BGH NJW 1982, 224 226 ; BayObLG GmbHR 2000, 493; OLG Hamm OLGZ 1990, 401 [ 405 ]; KG OLGZ 1991, 1 [ 2 OLG Naumburg OLG-Rp. 1998, 35, Keidel / Kuntze / Winkler Kahl, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Teil A, 14. Auflage, § 27 RdNr. 15 ).
  • OLG Hamm, 17.05.1990 - 15 W 206/90
  • RG, 23.10.1919 - V B 25/29

    1. Kann das Absehen vom Erlaß einer Zwischenverfügung nach § 18 der

  • RG, 24.01.1930 - III 75/29

    1. Wer ist bei Amtspflichtverletzungen von Handelsregisterführern als Dritter im

  • BGH, 21.06.2011 - II ZB 15/10

    Handelsregistereintragung: Anwendbares Recht auf den Zugang einer

    1 Z 44/81">BayObLGZ 1981, 227, 230; OLG Naumburg, NZG 2001, 853, 854; OLG Düsseldorf, NZG 2004, 1068, 1069; OLG Hamm, GmbHR 2010, 1092, 1093; Oetker in Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, GmbHG § 39 Rn. 12), ob dieser Nachweis jedenfalls dann vorzulegen ist, wenn Zweifel an dem Zugang bestehen (OLG Frankfurt am Main, ZIP 2006, 1769, 1770; Wachter, GmbHR 2001, 1129, 1137; Lohr, DStR 2002, 2173, 2181 f.; Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl., § 39 Rn. 16; Altmeppen in Roth/Altmeppen, GmbHG, 6. Aufl., § 39 Rn. 12) oder ob ein derartiger Nachweis in keinem Fall verlangt werden darf (so wohl Scholz/Uwe H. Schneider, GmbHG, 10. Aufl., § 39 Rn. 18; Paefgen in Ulmer/Habersack/Winter, GmbHG, § 39 Rn. 32).
  • OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 20 W 327/14

    Mündliche Amtsniederlegung des Vereinsvorstands

    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 28.02.2001, Az. 7 Wx 05/00, zitiert nach juris, Rn. 24) soll es dabei nicht einmal um den Umfang der Prüfungspflicht des Registergerichtes gemäß § 12 FGG (jetzt 26 FamFG), sondern bereits nur um die schlüssige Darlegung einer eintragungspflichtigen Tatsache in der Form von Urkunden gehen.
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2015 - 25 Wx 18/15

    Amtsniederlegung durch den GmbH-Geschäftsführer

    Es ist nach § 39 Abs. 2 GmbHG mit dem Antrag auf Handelsregistereintragung der urkundliche Nachweis des Zugangs der Amtsniederlegung einzureichen (vgl. BGH NJW-RR 2001, 1183; OLG Frankfurt GmbHR 2006, 1151, 1152; OLG Düsseldorf (3. Zivilsenat) NZG 2004, 1068), kann aber auch noch nachher im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden.
  • KG, 26.07.2018 - 22 W 2/18

    Handelsregistersache: Anmeldung einer deutschen GmbH nach der durch einen

    Auch insoweit gilt allerdings, dass die entsprechende Beurkundung - hier die Echtheit der Unterschrift einer bestimmten Person - der Beurkundung in Deutschland funktional gleichwertig sein muss (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. Februar 2001 - 7 Wx 05/00 -, juris Rdn. 16; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Januar 1999 - 3 W 246/98 -, juris Rdn. 2).
  • OLG Naumburg, 27.05.2002 - 7 Wx 1/02

    Zur Entbehrlichkeit der Einhaltung des Sperrjahres nach § 73 GmbHG vor der

    1.) Die Erstbeschwerde des Anmelders gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Halle - Saalkreis - Registergericht - vom 16. Oktober 2001 war zulässig, was zu prüfen dem beschließenden Senat von Amts wegen obliegt ( BGH NJW 1982, 224 [ 226 ]; BayObLG GmbHR 2000, 493; OLG Hamm OLGZ 1990, 401 [ 405 ]; KG OLGZ 1991, 1 [ 2 ]; Senat GmbHR 2001, 569; Keidel / Kuntze / Winkler - Kahl, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Teil A, 14. Auflage, § 27 RdNr. 15 ).
  • OLG Jena, 29.07.2010 - 6 W 91/10

    GmbH-Geschäftsführer: Anforderungen an eine Anmeldung der Amtsniederlegung beim

    Das Registergericht hat zu prüfen, ob die Urkunden die beantragte Eintragung rechtfertigen (OLG Naumburg, Beschluss vom 28.02.2001, Az. 7 Wx 5/00 = NJW-RR 2001, 1183-1185 = GmbHR 2001, 569-571 = NZG 2001, 853-854 = RNotZ 2001, 349-350; Kleindiek in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 17. Auflage 2009, § 39 Rn. 10).

    Bei der Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers ist nach der in der Rechtsprechung und von Teilen der Literatur vertretenen Auffassung, der sich der Senat nach eigener Prüfung anschließt, nicht nur die Willensbildung des GmbH-Geschäftsführers, sondern auch der Zugang dieser Willensbildung bei dem zuständigen Organ in der Form des § 39 Abs. 2 GmbHG nachzuweisen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.08.2004, Az. 3 Wx 177/04 = GmbHR 2004, 1532-1533 = NZG 2004, 1068-1069 = FGPrax 2004, 300 = ZNotP 2005, 31-32; OLG Hamm, Beschluss vom 26.09.2002, Az. 15 W 321/02 = NZG 131-132; OLG Naumburg, Beschluss vom 28.02.2001, aaO; Schmidt in Achilles/Ensthaler/Schmidt, GmbHG, 2005, § 39 Rn. 8; Krafka/Willer/Kühn, Registerrecht, 8. Auflage 2010, Rn. 1092; a.A. [der Zugang sei nicht nachzuweisen]: Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Auflage 2010, § 39 Rn. 16; Altmeppen/Roth, GmbHG, 6. Auflage 2009, § 39 Rn. 12; Scholz/Schneider, GmbHG, 10. Auflage 2007, § 39 Rn. 18; Ulmer/Paefgen, GmbHG, 2006, § 39 Rn. 32).

  • OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 20 W 229/06

    Anmeldung einer Amtsniederlegung eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers zum

    Demgegenüber hielt das OLG Naumburg in einer früher ergangenen Entscheidung vom 28. Februar 2001 (NJW-RR 2001, 1183) einen Zugang bei sämtlichen Gesellschaftern für erforderlich (zweifelnd: Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 15. Aufl., § 38 Rn. 42; Hachenburg, GmbHG, 8. Aufl., § 38 Rn. 138).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2004 - 3 Wx 177/04

    Anforderungen an Nachweis der Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers für

    In dem streng formalen registerrechtlichen Verfahren muss daher der Anmelder einer eintragungspflichtigen Tatsache die Willensbildung des Geschäftsführers und den Zugang dieser Willenserklärung bei dem zuständigen Organ in der Form des § 39 Abs. 2 GmbHG nachweisen ( vgl. OLG Naumburg NJW-RR 2001, 1183 ff.; so auch BayObLG OLGZ 1981, 227, 230 ).
  • OLG Hamm, 26.09.2002 - 15 W 321/02

    Urkundenvorlage bei der Anmeldung der Abberufung des Geschäftsführers

    Ein anderes Ergebnis läßt sich auch nicht daraus ableiten, daß in der Rechtsprechung für den Fall der Beendigung der Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers durch Amtsniederlegung der urkundliche Nachweis des Zugangs der Willenserklärung des Geschäftsführers gegenüber dem zuständigen Gesellschaftsorgan gem. § 39 Abs. 2 GmbHG für erforderlich gehalten wird (OLG Naumburg NJW-RR 2001, 1183; BayObLGZ 1981, 227, 230).
  • OLG Hamburg, 06.05.2010 - 11 W 36/10

    Eintragung der Amtsniederlegungserklärung eines GmbH-Geschäftsführers: Nachweis

    Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte hält es für erforderlich, dass mit dem Antrag auf Eintragung der Amtsniederlegung gemäß § 39 Abs. 2 GmbHG der urkundliche Nachweis des Zugangs der Amtsniederlegung einzureichen ist (OLG Düsseldorf I-3 Wx 177/04 in NZG 2004, 1068; OLG Naumburg 7 Wx 5/00 in NZG 2001, 853), jedenfalls dann, wenn sich aus dem Inhalt der Anmeldung im Übrigen Zweifel am Zugang der Amtsniederlegung und somit an ihrer materiell-rechtlichen Wirksamkeit ergeben (OLG Frankfurt 20 W 229/06 - juris Tz. 12).
  • KG, 03.03.2022 - 22 W 92/21

    Zwischenverfügung des Registergerichts wegen Fehlen wirksamer

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2004 - 3 Wx 176/04

    Anforderungen an Nachweis der Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers für

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.08.2001 - 9 U 134/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5170
OLG Celle, 08.08.2001 - 9 U 134/01 (https://dejure.org/2001,5170)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.08.2001 - 9 U 134/01 (https://dejure.org/2001,5170)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. August 2001 - 9 U 134/01 (https://dejure.org/2001,5170)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5170) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers: Anscheinsbeweis zugunsten des Geschädigten bei Sturz im Treppenhaus; Verschulden des Bauherrn trotz baurechtlicher Genehmigung des Bauvorhabens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 BGB ; § 276 BGB
    Anscheinsbeweis für die Richtigkeit einer Schilderung über einen Unfallvorgang; Verstoß gegen die DIN-Vorschriften bei Bauausführungen einer Treppe ; Verletzung einer Versicherungspflicht; Sturz wegen eines verkehrswidrigen Zustands eines Treppenhauses

  • Wolters Kluwer

    Anscheinsbeweis für die Richtigkeit einer Schilderung über einen Unfallvorgang; Verstoß gegen die DIN-Vorschriften bei Bauausführungen einer Treppe ; Verletzung einer Versicherungspflicht; Sturz wegen eines verkehrswidrigen Zustands eines Treppenhauses

Kurzfassungen/Presse (3)

  • kan.de PDF, S. 56 (Kurzinformation)

    Schadensersatzrecht: Verkehrssicherungspflicht eines Hauseigentümers und Vermieters

  • silo.tips (Ausführliche Zusammenfassung)

    Schadensersatzrecht: Verkehrssicherungspflicht eines Hauseigentümers und Vermieters

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 276 § 823 Abs. 1; ZPO § 286
    Anscheinsbeweis für Ursächlichkeit einer Gefahrenquelle für einen Sturz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.05.1994 - VI ZR 233/93

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus OLG Celle, 08.08.2001 - 9 U 134/01
    Welche Sorgfalt jeweils erfordert wird, ist ohne Rücksicht auf die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Betroffenen nach einem objektivierten Maßstab zu beurteilen (BGHZ 24, 21/27; BGHZ 80, 186/193; BGH NJW 1994, 2232 ff), sodass sich die Beklagte nicht darauf berufen kann, dass ihr die Unkenntnis der DIN-Vorschriften nicht vorwerfbar ist.

    Geht es um die Anforderungen an die verkehrssichere Erstellung des Treppenhauses eines Mehrfamilienhauses, so ist zu fragen, ob der Hauseigentümer sich bei der baulichen Gestaltung wie ein ordentlicher und besonnener Bauherr verhalten und den Integritätsansprüchen der das Treppenhaus benutzenden Personen in vernünftiger und gewissenhafter Weise Rechnung getragen hat (BGH NJW 1994, 2232 ff).

    Nur bei solcher Sachlage ist ausnahmsweise der Schluss von der Nichteinhaltung der 'äußeren' Sorgfalt auf eine Verletzung der 'inneren' Sorgfalt nicht gerechtfertigt (BGHZ 80, 186/199; BGH VersR 1986, 765 f; BGH NJW 1994, 2232 ff).

    Denn die Erteilung der öffentlich-rechtlichen Erlaubnis verfolgt andere Zwecke als die auf den Vertrauenserwartungen des Verkehrs beruhende, auf den Integritätsschutz gefährdeter Personen ausgerichtete und deshalb in ihrer Zielsetzung umfassendere Verkehrssicherungspflicht (BGH VersR 1964, 279 f; BGH NJW 1994, 2232 ff).

  • BGH, 17.03.1981 - VI ZR 191/79

    Schadensersatzpflicht eines Warenherstellers wegen Wirkungslosigkeit des Produkts

    Auszug aus OLG Celle, 08.08.2001 - 9 U 134/01
    Welche Sorgfalt jeweils erfordert wird, ist ohne Rücksicht auf die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Betroffenen nach einem objektivierten Maßstab zu beurteilen (BGHZ 24, 21/27; BGHZ 80, 186/193; BGH NJW 1994, 2232 ff), sodass sich die Beklagte nicht darauf berufen kann, dass ihr die Unkenntnis der DIN-Vorschriften nicht vorwerfbar ist.

    Nur bei solcher Sachlage ist ausnahmsweise der Schluss von der Nichteinhaltung der 'äußeren' Sorgfalt auf eine Verletzung der 'inneren' Sorgfalt nicht gerechtfertigt (BGHZ 80, 186/199; BGH VersR 1986, 765 f; BGH NJW 1994, 2232 ff).

  • BGH, 04.03.1957 - GSZ 1/56

    Straßenbahn - § 831 BGB, Unterscheidung objektive Rechtswidrigkeit - Schuld,

    Auszug aus OLG Celle, 08.08.2001 - 9 U 134/01
    Welche Sorgfalt jeweils erfordert wird, ist ohne Rücksicht auf die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Betroffenen nach einem objektivierten Maßstab zu beurteilen (BGHZ 24, 21/27; BGHZ 80, 186/193; BGH NJW 1994, 2232 ff), sodass sich die Beklagte nicht darauf berufen kann, dass ihr die Unkenntnis der DIN-Vorschriften nicht vorwerfbar ist.
  • BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85

    schadhafter Bodenbelag im Großmarkt - Cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung

    Auszug aus OLG Celle, 08.08.2001 - 9 U 134/01
    Nur bei solcher Sachlage ist ausnahmsweise der Schluss von der Nichteinhaltung der 'äußeren' Sorgfalt auf eine Verletzung der 'inneren' Sorgfalt nicht gerechtfertigt (BGHZ 80, 186/199; BGH VersR 1986, 765 f; BGH NJW 1994, 2232 ff).
  • BGH, 19.04.1991 - V ZR 349/89

    Nichtbeachtung von DIN-Normen bei Aushebung und Sicherung einer Baugrube

    Auszug aus OLG Celle, 08.08.2001 - 9 U 134/01
    Denn bei Verstößen gegen anerkannte Regeln der Technik, in denen sich die Erfahrung über typische Gefährungsmöglichkeiten niedergeschlagen hat (BGH VersR 1972, 767) und zu denen auch DIN-Vorschriften gehören, die vor Verletzungsgefahren schützen sollen (BGH VersR 1991, 892) sind die gleichen Grundsätze anzuwenden.
  • BGH, 22.04.1986 - VI ZR 77/85

    fehlender Treppenhandlauf - § 823 Abs. 1 BGB, Abgrenzung der

    Auszug aus OLG Celle, 08.08.2001 - 9 U 134/01
    aa) Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass immer dann, wenn ein Schutzgesetz typischen Gefährdungsmöglichkeiten entgegen wirken soll, die Lebenserfahrung dafür spricht, dass der Verstoß gegen das Schutzgesetz ursächlich für das Schadensereignis war (BGH VersR 1975, 1007 ff m. w. N.; BGH DB 1986, 1815 gerade für den Fall eines fehlenden Handlaufs), sodass in einem solchen Fall der vom Schädiger zu entkräftende Beweis des ersten Anscheins gilt.
  • BGH, 18.04.1972 - VI ZR 149/70

    Unterschrift - Namenszug - Schriftzug - Rechtswirksame Unterzeichnung -

    Auszug aus OLG Celle, 08.08.2001 - 9 U 134/01
    Denn bei Verstößen gegen anerkannte Regeln der Technik, in denen sich die Erfahrung über typische Gefährungsmöglichkeiten niedergeschlagen hat (BGH VersR 1972, 767) und zu denen auch DIN-Vorschriften gehören, die vor Verletzungsgefahren schützen sollen (BGH VersR 1991, 892) sind die gleichen Grundsätze anzuwenden.
  • BGH, 29.10.1963 - VI ZR 272/62
    Auszug aus OLG Celle, 08.08.2001 - 9 U 134/01
    Denn die Erteilung der öffentlich-rechtlichen Erlaubnis verfolgt andere Zwecke als die auf den Vertrauenserwartungen des Verkehrs beruhende, auf den Integritätsschutz gefährdeter Personen ausgerichtete und deshalb in ihrer Zielsetzung umfassendere Verkehrssicherungspflicht (BGH VersR 1964, 279 f; BGH NJW 1994, 2232 ff).
  • OLG Saarbrücken, 10.11.2010 - 5 U 501/08

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Anforderungen an die Beleuchtung des

    Ob es auch einen Beweis des ersten Anscheins für die Richtigkeit einer Angabe gibt, die unmittelbar nach dem Unfall von der geschädigten Person gegenüber Dritten gemacht worden ist, weil - jedenfalls ohne Hinzutreten weiterer Umstände - nicht erkennbar ist, dass zu diesem Zeitpunkt ein Unfallopfer unzutreffende Angaben über den Unfallhergang macht (so OLG Celle, OLGR Celle 2001, 297), kann offen bleiben.
  • LG Karlsruhe, 16.03.2007 - 3 O 250/06

    Verkehrssicherungspflicht: Sturz eines Alkoholisierten aus dem Badezimmerfenster

    Bei der Verletzung derartiger Pflichten, die typischen Gefährdungen entgegenwirken sollen, kann zugunsten des Geschädigten der Beweis des ersten Anscheins dahingehend eingreifen, dass der Unfall kausal auf der Pflichtverletzung beruht, wenn sich - wie hier - die Gefahr verwirklicht, vor welche die postulierte Pflicht gerade schützen soll (vgl. BGH, NJW 1994, 945, 946; KG Berlin, a. a. O.; BayObLG, Urteil vom 08.11.1999, 1 ZRR 176/98, zit. n. juris; BayObLG, NJW-RR 1996, 657, 658; OLC Celle, NJOZ 2002, 270).

    Die Erteilung der öffentlich-rechtlichen Erlaubnis verfolgt andere Zwecke als die auf den von den Vertrauenserwartungen des Verkehrs beruhende, auf den Integritätsschutz gefährdeter Personen ausgerichtete und deshalb in ihrer Zielsetzung umfassendere Verkehrssicherungspflicht (BGH, NJW 1994, 2232, 2233; OLG Celle, NJOZ 2002, 270, 272).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.06.2001 - 21 W 29/00, 21 W 7/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13069
OLG Hamm, 12.06.2001 - 21 W 29/00, 21 W 7/01 (https://dejure.org/2001,13069)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.06.2001 - 21 W 29/00, 21 W 7/01 (https://dejure.org/2001,13069)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Juni 2001 - 21 W 29/00, 21 W 7/01 (https://dejure.org/2001,13069)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,13069) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Essen - 9 O 266/99
  • OLG Hamm, 12.06.2001 - 21 W 29/00, 21 W 7/01
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 26.04.2001 - 23 W 594/00

    Gebühr für das Verfahren im allgemeinen bei schon im Mahnbescheidsgesuch

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2001 - 21 W 29/00
    Die Klägerin hat nämlich ihren Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens nach der erfolgten Teilzahlung nicht auf den noch streitigen Betrag beschränkt, was zulässig gewesen wäre und zu einer Reduzierung des Streitwerts geführt hätte (OLG Hamm, 23. Zivilsenat, Beschluß vom 26.04.2001 - 23 W 594/00), sondern auf entsprechende Anforderung des Mahngerichts die Gerichtskosten nach dem vollen Streitwert eingezahlt.

    Die Berechnung der Verfahrensgebühr nach Nr. 1201 des Kostenverzeichnisses zum GKG nach dem ermäßigten Wert gilt selbst für den Fall, daß der Kläger für den Fall des Widerspruchs schon im Mahnbescheidsantrag die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt hatte (OLG Hamm, 23. ZS Beschluß vom 26.04.2001 23 W 594/00).

  • BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 289/87

    Bestimmung der Beschwer bei einseitiger teilweiser Erledigung der Hauptsache in

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2001 - 21 W 29/00
    Das Kosteninteresse bei der hier vorliegenden teilweisen Erledigungserklärung ist entgegen der Auffassung des BGH (NJW-RR 1988, 1465) nicht nach der Mehrkostenmethode zu ermitteln, sondern nach der Quotenmethode (eingehend Liebheit, AnwBl 2000, 73), d.h. die bis zur Teilerledigungserklärung angefallenen Kosten sind entsprechend dem Anteil des für erledigt erklärten Teils des Streitwerts am Gesamtstreitwert zu quoteln.
  • BGH, 09.03.1993 - VI ZR 249/92

    Beschwer bei Teilerledigung und Abweisung der restlichen Hauptsache

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2001 - 21 W 29/00
    Der Senat folgt der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, daß sich der Streitwert des Erledigungsstreits nach dem gemäß § 3 ZPO zu bewertenden wirtschaftlichen Interesse des Klägers an der Feststellung der Erledigung der Hauptsache richtet und seinem Kosteninteresse entspricht, d.h. nach den bis zur Erledigungserklärung (anteilig) angefallenen Kosten (ständige Rechtsprechung des BGH, z.B. BGH NJW-RR 1993, 765; NJW-RR 1996, 1210; OLG Hamburg, KostRsp ZPO § 3 Nr. 964; JurBüro 1990, 911; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 761; OLG Stuttgart JurBüro 1989, 526; OLG München NJW-RR 1995, 1086; OLG Hamm, 12. ZS, JurBüro 1991, 1122; Zöller-Vollkommer, 22. Aufl. § 91 a Rdn. 34).
  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 143/94

    Bemessung des Streitwerts bei einseitiger Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2001 - 21 W 29/00
    Der Senat folgt der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, daß sich der Streitwert des Erledigungsstreits nach dem gemäß § 3 ZPO zu bewertenden wirtschaftlichen Interesse des Klägers an der Feststellung der Erledigung der Hauptsache richtet und seinem Kosteninteresse entspricht, d.h. nach den bis zur Erledigungserklärung (anteilig) angefallenen Kosten (ständige Rechtsprechung des BGH, z.B. BGH NJW-RR 1993, 765; NJW-RR 1996, 1210; OLG Hamburg, KostRsp ZPO § 3 Nr. 964; JurBüro 1990, 911; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 761; OLG Stuttgart JurBüro 1989, 526; OLG München NJW-RR 1995, 1086; OLG Hamm, 12. ZS, JurBüro 1991, 1122; Zöller-Vollkommer, 22. Aufl. § 91 a Rdn. 34).
  • BGH, 18.11.1963 - VII ZR 182/62

    Rechtsmittel bei gemischter Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2001 - 21 W 29/00
    Soweit eine einheitliche Kostenentscheidung in einem Urteil zum Teil auf § 91 a ZPO gestützt worden ist, ist unabhängig von einem Rechtsmittel in der Hauptsache die sofortige Beschwerde nach § 91 a Abs. 2 ZPO zulässig (BGH NJW 1964, 660).
  • OLG Hamm, 26.03.1999 - 23 W 573/98

    Anfechtung der Zuerkennung der Erstattung einer Verhandlungs- und Beweisgebühr

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2001 - 21 W 29/00
    Auch der Kostensenat des OLG Hamm folgt dieser Auffassung unter Aufgabe seiner vom Landgericht zitierten früheren Rechtsprechung (OLG Hamm, 23. ZS, MDR 2000, 175).
  • OLG München, 22.12.1994 - 29 W 2321/94
    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2001 - 21 W 29/00
    Der Senat folgt der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, daß sich der Streitwert des Erledigungsstreits nach dem gemäß § 3 ZPO zu bewertenden wirtschaftlichen Interesse des Klägers an der Feststellung der Erledigung der Hauptsache richtet und seinem Kosteninteresse entspricht, d.h. nach den bis zur Erledigungserklärung (anteilig) angefallenen Kosten (ständige Rechtsprechung des BGH, z.B. BGH NJW-RR 1993, 765; NJW-RR 1996, 1210; OLG Hamburg, KostRsp ZPO § 3 Nr. 964; JurBüro 1990, 911; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 761; OLG Stuttgart JurBüro 1989, 526; OLG München NJW-RR 1995, 1086; OLG Hamm, 12. ZS, JurBüro 1991, 1122; Zöller-Vollkommer, 22. Aufl. § 91 a Rdn. 34).
  • OLG Karlsruhe, 13.08.1993 - 6 W 38/93
    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2001 - 21 W 29/00
    Der Senat folgt der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, daß sich der Streitwert des Erledigungsstreits nach dem gemäß § 3 ZPO zu bewertenden wirtschaftlichen Interesse des Klägers an der Feststellung der Erledigung der Hauptsache richtet und seinem Kosteninteresse entspricht, d.h. nach den bis zur Erledigungserklärung (anteilig) angefallenen Kosten (ständige Rechtsprechung des BGH, z.B. BGH NJW-RR 1993, 765; NJW-RR 1996, 1210; OLG Hamburg, KostRsp ZPO § 3 Nr. 964; JurBüro 1990, 911; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 761; OLG Stuttgart JurBüro 1989, 526; OLG München NJW-RR 1995, 1086; OLG Hamm, 12. ZS, JurBüro 1991, 1122; Zöller-Vollkommer, 22. Aufl. § 91 a Rdn. 34).
  • OLG Hamm, 15.02.1991 - 12 W 1/91
    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2001 - 21 W 29/00
    Der Senat folgt der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, daß sich der Streitwert des Erledigungsstreits nach dem gemäß § 3 ZPO zu bewertenden wirtschaftlichen Interesse des Klägers an der Feststellung der Erledigung der Hauptsache richtet und seinem Kosteninteresse entspricht, d.h. nach den bis zur Erledigungserklärung (anteilig) angefallenen Kosten (ständige Rechtsprechung des BGH, z.B. BGH NJW-RR 1993, 765; NJW-RR 1996, 1210; OLG Hamburg, KostRsp ZPO § 3 Nr. 964; JurBüro 1990, 911; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 761; OLG Stuttgart JurBüro 1989, 526; OLG München NJW-RR 1995, 1086; OLG Hamm, 12. ZS, JurBüro 1991, 1122; Zöller-Vollkommer, 22. Aufl. § 91 a Rdn. 34).
  • OLG Hamburg, 30.01.1990 - 8 W 9/90
    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2001 - 21 W 29/00
    Der Senat folgt der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, daß sich der Streitwert des Erledigungsstreits nach dem gemäß § 3 ZPO zu bewertenden wirtschaftlichen Interesse des Klägers an der Feststellung der Erledigung der Hauptsache richtet und seinem Kosteninteresse entspricht, d.h. nach den bis zur Erledigungserklärung (anteilig) angefallenen Kosten (ständige Rechtsprechung des BGH, z.B. BGH NJW-RR 1993, 765; NJW-RR 1996, 1210; OLG Hamburg, KostRsp ZPO § 3 Nr. 964; JurBüro 1990, 911; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 761; OLG Stuttgart JurBüro 1989, 526; OLG München NJW-RR 1995, 1086; OLG Hamm, 12. ZS, JurBüro 1991, 1122; Zöller-Vollkommer, 22. Aufl. § 91 a Rdn. 34).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.06.2001 - 16 Wx 118/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8875
OLG Köln, 13.06.2001 - 16 Wx 118/01 (https://dejure.org/2001,8875)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.06.2001 - 16 Wx 118/01 (https://dejure.org/2001,8875)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Juni 2001 - 16 Wx 118/01 (https://dejure.org/2001,8875)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,8875) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    FGG § 5; ; BerHG § 5; ; BerHG § 4 Abs. 1 S. 1; ; BerHG § 4 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BerHG § 4 Abs. 1
    Entscheidung über Beratungshilfe bei Wohnsitzwechsel des Rechtssuchenden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Erkelenz - 19 II 148/01
  • AG Jülich - 7 UR II 97/01
  • OLG Köln, 13.06.2001 - 16 Wx 118/01
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 09.12.2000 - 16 Wx 178/00

    Zuständigkeit zur Entscheidung über die Beratungshilfe

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2001 - 16 Wx 118/01
    Dieser letzteren Auffassung schließt sich der Senat, was er im Beschluss vom 9.12.2000 - 16 Wx 178/00 - offen lassen konnte, an, und zwar aus folgenden Erwägungen: In § 4 Abs. 1 des Beratungshilfegesetzes vom 18.6.1980 (BGBl. I S. 689) war festgelegt, dass über den Antrag auf Beratungshilfe das Amtsgericht entscheidet, "in dessen Bezirk ein Bedürfnis für Beratungshilfe auftritt".
  • BayObLG, 16.02.1995 - 3Z AR 9/95
    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2001 - 16 Wx 118/01
    Demgegenüber vertreten das BayObLG (BayObLGR 95, 48 = Rpfleger 96, 33 Ls) sowie das OLG Zweibrücken (OLGR 97, 206) die Meinung, dass bei der (auch nachträglichen) Bewilligung von Beratungshilfe stets das Amtsgericht zuständig ist, in dessen Bezirk der Rechtsuchende zum Zeitpunkt des Eingangs des Antrags bei Gericht - nicht des Auftretens des Bedürfnisses für Beratungshilfe - seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (ebenso Kalthoener/Büttner, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rdnr. 972).
  • KG, 02.09.2008 - 1 AR 17/08

    Örtlich zuständiges Gericht für nachträglichen Antrag auf Beratungshilfe nach

    Maßgebend für die Zuständigkeit nach § 4 Abs. 1 S.1 BerHG ist der allgemeine Gerichtsstand des Antragstellers zum Zeitpunkt des Antragseingangs - auch dann, wenn Beratungshilfe erst nachträglich (§ 7 BerHG) beantragt wird (BayObLG, JurBüro 1995, 366 f.; Beschluss vom 14. Januar 1998 - 3Z AR 103/97; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1998, 1075 f.; OLG Köln, AGS 2001, 258 f.; a.A. OLG Hamm, MDR 1995, 636 f.; AnwBl. 2000, 58, das die Zuständigkeit nach dem Wohnsitz zum Zeitpunkt des Auftretens des Bedürfnisses für Beratungshilfe bestimmt).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.02.2001 - 16 W 262/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12143
OLG Schleswig, 06.02.2001 - 16 W 262/00 (https://dejure.org/2001,12143)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.02.2001 - 16 W 262/00 (https://dejure.org/2001,12143)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. Februar 2001 - 16 W 262/00 (https://dejure.org/2001,12143)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,12143) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ermessen; Sachverständiger; Selbstständiges Beweisverfahren; Erneute Aussage eines Sachverständigen

  • Judicialis

    ZPO § 398; ; ZPO § 402; ; ZPO § 411 IV; ; ZPO § 492

  • rechtsportal.de

    ZPO § 398 § 402 § 411 Abs. 4 § 492
    Selbständiges Beweisverfahren - erneute Anhörung des Sachverständigen - Ermessen des Gerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Lübeck - 3 OH 4/99
  • OLG Schleswig, 06.02.2001 - 16 W 262/00
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.12.2000 - 12 U 68/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,20695
OLG Düsseldorf, 05.12.2000 - 12 U 68/00 (https://dejure.org/2000,20695)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.12.2000 - 12 U 68/00 (https://dejure.org/2000,20695)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Dezember 2000 - 12 U 68/00 (https://dejure.org/2000,20695)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,20695) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 133 § 157 § 631 § 1357 Abs. 1
    Verpflichtung des anderen Ehegatten bei Erteilung von Aufträgen zur Reparatur an der gemeinsam benutzten Ehewohnung

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 5 O 32/96
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2000 - 12 U 68/00
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht